Leichtfertige Geldwäsche (§ 261 StGB) – Ermittlungsverfahren?
Jetzt strategisch handeln und die Weichen so stellen, dass es nicht zur Hauptverhandlung kommt.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht
Tatvorwurf leichtfertige Geldwäsche (§ 261 StGB)?
Vorladung als Beschuldigter erhalten? Bankkonto gesperrt oder gekündigt? Es fand eine Hausdurchsuchung statt? Handy, Laptop oder Unterlagen wurden sichergestellt? Ein Strafbefehl wegen Geldwäsche lag im Briefkasten? Vermögenseinziehung und Kontopfändung drohen?
Jetzt ist entscheidend, wie Sie reagieren!
„Ich habe doch nur Geld weitergeleitet…“ – häufige Konstellationen:
Typische Fragen:
- Geld weitergeleitet - strafbar?
- Freundschaftsdienst: Geld über Konto laufen lassen?
- Finanzagent Nebenjob - strafbar?
- Geld für andere empfangen und weiterüberweisen - Konsequenzen?
- Krypto für ältere Menschen gekauft – Geldwäsche?
- Wallet zur Verfügung gestellt - strafbar?
- Kontosperrung wegen Geldwäsche – was tun?
Typischer Hintergrund:
- Sie haben Geldbeträge über Ihr eigenes Bankkonto weitergeleitet.
- Sie haben PayPal, Revolut, N26, Wise oder ein anderes E-Wallet genutzt.
- Sie haben Kryptowährungen (Bitcoin, USDT, Ethereum) gekauft und weitertransferiert.
- Sie haben als „Finanzagent“, „Payment-Tester“ oder „Transaktionsprüfer“ gearbeitet.
- Ihnen wurde gesagt, es sei ein Freundschaftsdienst oder ein „Nebenjob von zu Hause“.
- Sie sollten älteren Menschen helfen, Geld in Krypto zu investieren oder zu traden.
- Sie haben für Provisionen Zahlungen entgegengenommen und weitergeleitet.
Was viele nicht wissen: Schon wenn Sie leichtfertig nicht erkannt haben, dass das Geld aus einer Straftat stammen könnte, kann der Vorwurf der leichtfertigen Geldwäsche (§ 261 StGB) im Raum stehen.
Warum gerade diese Fälle im Fokus der Ermittlungsbehörden stehen
- Zunahme von Phishing, Love-Scam und Call-Center-Betrug
- Nutzung von Privatkonten als Durchlaufstation
- Kryptotransaktionen zur Verschleierung von Geldflüssen
- Automatisierte Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
- Kontosperrungen durch Banken wegen „unplausibler Zahlungseingänge“
Die steigende Zahl einschlägiger Google-Suchen macht deutlich, wie präsent das Problem inzwischen ist – typische Suchanfragen sind etwa:
- Bank hat Konto gesperrt wegen Geldwäsche
- Vorladung Polizei Geldwäsche – was tun
- Strafbefehl Geldwäsche – Einspruch sinnvoll?
- Hausdurchsuchung wegen weitergeleitetem Geld
- Bin ich strafbar als Finanzagent?
- Leichtfertigkeit vs. Vorsatz Geldwäsche Unterschied
Diese Situationen bedeuten: Jetzt wird es ernst!
Spätestens jetzt: keine unüberlegte Aussage.
Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt – oft irreversibel. Wer „gut gemeint“ erklärt, liefert häufig erst die Bausteine für Vorsatz-Vorwürfe.
Was bei leichtfertiger Geldwäsche entscheidend ist
- Abgrenzung zwischen Vorsatz und Leichtfertigkeit
- Frage, ob für Sie die kriminelle Herkunft des Geldes „geradezu auf der Hand lag“
- Plausibilität Ihrer Einlassung (wenn überhaupt – meist erst nach Akteneinsicht)
- Dokumentation von Chatverläufen, Zahlungswegen, Vertragsunterlagen
- Prüfung von Vermögensabschöpfung/Einziehung
- Frühzeitige Verteidigungsstrategie zur Vermeidung einer Hauptverhandlung
Gerade in Fällen von:
- Nebenjob als Finanzagent
- Kryptowährungstransaktionen
- Online-Bekanntschaften
- angeblichen Trading-Plattformen
bestehen häufig realistische Chancen auf Einstellung des Verfahrens, wenn frühzeitig strategisch reagiert wird.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel – strategische Verteidigung mit Weitblick
Wer früh richtig steuert, kann häufig erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird – und gar nicht erst zur Anklage kommt.
Keine spontanen Aussagen, keine unnötigen Risiken – sondern eine Verteidigung, die konsequent auf Vermeidung der Hauptverhandlung ausgerichtet ist.
Ziel: Einstellung statt Gerichtsverhandlung
- Keine öffentliche Hauptverhandlung
- Keine Vorstrafe im Führungszeugnis
- Keine existenzbedrohende Einziehung
- Keine Rückforderung durch Rechtsschutzversicherung
- Schnelle, diskrete Lösung
Je früher die Verteidigung ansetzt, desto größer ist der Gestaltungsspielraum.
Die Weichen werden im Ermittlungsverfahren gestellt – nicht erst vor Gericht.
Wenn gegen Sie wegen leichtfertiger Geldwäsche (§ 261 StGB) ermittelt wird, sollten Sie jetzt strukturiert handeln.
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